Seit dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Hunden nach Schweden. Alle Hunde, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis haben. Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der nach dem 3. Juli 2004 nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Lepto- spirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung / Genehmigung für Importeure. Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) empfiehlt jedoch, dass alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden. Es ist nicht länger notwendig, sich als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu erlangen.
Es wird empfohlen, den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a. Informationen der Homepage des vorgenannten Zentralamtes (www.sjv.se) zu entnehmen. Dort finden Sie auch Informationen über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über die Einfuhrrestriktionen hinsichtlich gefährlicher Hunderassen.
Ebenso können Sie dort auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus den neuen EU-Mitgliedstaaten nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Länder festgestellt hat. Allgemein gehaltene Informationen sowie Bezugsquellen für den Heimtierausweis in Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft unter www.verbraucherministerium.de